Vor einigen Tagen haben wir die sogenannte Vorabpauschale, Details dazu gleich unten, für dich ans Finanzamt überwiesen. In den nächsten Tagen erfolgt nun der Einzug von deinem Konto. Oft handelt es sich nur um einen sehr kleinen Betrag. Die Größenordnung reicht von einem Cent bis zu ein paar hundert Euro. Je mehr man bei Sunrise angelegt hat, desto höher kann die Vorabpauschale ausgefallen sein. Bitte stell deshalb sicher, dass das Konto, dass du bei Sunrise hinterlegt hast, ausreichend gedeckt ist, sodass es zu keiner Rücklastschrift kommt.
Vorabpauschale: Was steckt dahinter?
Grundsätzlich werden Kursgewinne erst beim Verkauf von Fondsanteilen realisiert. Die darauf entfallende Steuer (inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) wird direkt an das Finanzamt abgeführt. Seit einigen Jahren besteht in Deutschland jedoch die Regelung, dass Kursgewinne teilweise bereits vor dem Verkauf versteuert werden müssen. Diese Besteuerung erfolgt durch die Vorabpauschale, die sich auf nicht realisierte Kursgewinne bezieht.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Der zur Berechnung herangezogene Zinssatz, der sogenannte Basiszinssatz, wird zu Jahresbeginn veröffentlicht und orientiert sich an der Rendite langfristiger deutscher Bundesanleihen. Im Jahr 2025 betrug dieser Zinssatz 2,53%. Der Gesetzgeber sieht vor, dass zumindest auf nicht realisierte Gewinne, die der Kursentwicklung von Bundesanleihen entsprechen, Steuern zu zahlen sind.
Bei Fonds mit Ausschüttungen wird die Ausschüttung von der Vorabpauschale abgezogen, da auch auf diese Steuer erhoben wird. Die Vorabpauschale kann daher als eine Art Mindestausschüttung verstanden werden. Übersteigt der ausgeschüttete Betrag die rechnerische Vorabpauschale, entfällt eine zusätzliche Besteuerung durch die Vorabpauschale. Für Fondsanteile, die im Laufe eines Jahres erworben wurden, wird die Vorabpauschale anteilig für die Haltedauer berechnet.
Wie viel Vorabpauschale zahle ich für einen Fondsanteil?
Zunächst wird der Zinsatz von 2,53%, der sogenannte Basiszins, mit 0,7 multipliziert. Das ergibt den Rechnungszins von 1,77%. Dieser Rechnungszins wird dann auf den Fondspreis am Ende des vergangenen Jahres bezogen. Dieser betrug für den Standortfonds Deutschland 153,29 Euro. Multipliziert mit 1,77% ergibt das 2,7148 Euro. Davon wird jetzt, wie oben beschrieben, die Ausschüttung abgezogen. Da wir beim Standortfonds Deutschland die Erträge so weit wie möglich im Fonds belassen und durch die Realisierung von Verlusten die laufende Besteuerung im Fonds minimieren, betrug diese 2025 nur 0,0001 Euro je Anteil. Daraus ergibt sich dann die Vorabpauschale je Anteil von 2,7147 Euro. Bevor die Vorabpauschale mit den Anteilen multipliziert wird, muss noch geprüft werden, ob der Fonds im betroffenen Jahr überhaupt Gewinne in dieser Höhe erzielt hat. Denn die Vorabpauschale ist mit der Steigerung des Fondspreises limitiert. Beim Standortfonds Deutschland betrug der Fondspreis am Ende des Jahres 172,80 Euro. Der Preis ist also um 19,51 Euro, damit um deutlich mehr als der errechnete Wert von 2,7147 Euro, gestiegen. Somit beträgt die Vorabpauschale bezogen auf den Standortfonds Deutschland für 2025 2,7147 Euro.
Diese gilt für alle Anteile die ihr am 31. Dezember 2025 im Depot hattet und vor dem 1. Februar 2025 gekauft habt. Für Anteile die ihr ab dem 1. Februar 2025 gekauft habt, wird nur ein aliquoter Betrag verrechnet (für Anteile im Februar 2,7147 Euro x 11/12, für Anteile die im März erworben wurden 2,7147 Euro x 10/12, usw.).Teilfreistellung, Verlustausgleich und Pauschbetrag.
Die Vorabpauschale wird wie ein regulärer Gewinn in der Steuerberechnung behandelt. Dabei reduzieren Regelungen wie die Teilfreistellung (bei der 30 % der Gewinne steuerfrei bleiben), ein möglicher Verlustausgleich oder der Sparerpauschbetrag (bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags) die zu versteuernde Vorabpauschale. In vielen Fällen kann die Vorabpauschale dadurch auf null reduziert werden.Besteuerung beim Verkauf der Fondsanteile.
Die im Rahmen der Vorabpauschale besteuerten Gewinne werden beim Verkauf der Fondsanteile berücksichtigt, indem sie den Kaufpreis erhöhen. Dies reduziert den zu versteuernden Gewinn beim Verkauf.
Beispiel: Lag der Kaufpreis eines Fondsanteils bei 100 Euro und betrug die Vorabpauschale 2 Euro, wird beim Verkauf für die Steuerberechnung ein Kaufpreis von 102 Euro angesetzt. Bei einem Verkaufspreis von 120 Euro wäre der steuerpflichtige Gewinn somit 18 Euro statt 20 Euro. Dadurch wird verhindert, dass Du auf den selben Gewinn zweimal Steuern zahlst.Für Anteile am Sunrise Dividendes and Interest Fonds, der jährlich rund 3% des Fondsvermögens ausschüttet, fiel keine Vorabpauschale an, da die Ausschüttung (3,22 Euro je Anteil), in deren Rahmen ja Steuer abgeführt wird, höher als der Basisertrag war, und das Finanzamt daher bereits “genug” an Steuern für das Jahr 2025 erhalten hat.




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