Juniordepot: So investierst du fürs Kind

Daria Heisiph
Content Managerin
Sunrise Podcast
23.6.2025
6.23.2025
2 Minuten

Warum ein Juniordepot sinnvoll sein kann

Ein Depot für Kinder ist eine attraktive Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Durch den Zinseszinseffekt und die lange Anlagedauer kann aus kleinen Beträgen eine beachtliche Summe entstehen. Eltern, Tanten, Großeltern oder andere Bezugspersonen nutzen solche Modelle, um frühzeitig für Ausbildung, Führerschein oder Wohnungseinrichtung vorzusorgen und nebenbei die nächste Generation spielerisch an das Thema Finanzbildung heranzuführen.

Wer darf ein Juniordepot eröffnen?

In Österreich können Juniordepots grundsätzlich nur von den gesetzlichen Erziehungsberechtigten eröffnet werden. Andere Familienmitglieder wie Tanten oder Großeltern können zwar Geld einzahlen, aber das Depot selbst müssen Eltern oder gesetzliche Vertreter führen. Sobald ein Depot auf den Namen eines minderjährigen Kindes läuft, unterliegt es besonderen gesetzlichen Schutzmechanismen.

Was darf ins Juniordepot hinein?

Laut Gesetz sind für minderjährige Kinder nur sogenannte "mündelsichere" Anlagen erlaubt – etwa bestimmte Staatsanleihen oder Sparbücher. Wer in Aktien oder ETFs investieren möchte, muss eine ausdrückliche Genehmigung des zuständigen Bezirksgerichts einholen. Das ist mit Aufwand verbunden: unterschiedliche Gerichte können unterschiedliche Maßstäbe anlegen, und es besteht eine Überwachungspflicht für das Gericht ab einem gewissen Depotwert (i.d.R. ab etwa 15.000 Euro).

Welche steuerlichen Vorteile gibt es?

Ein Juniordepot kann steuerlich interessant sein. Denn obwohl Kapitalerträge in Österreich grundsätzlich mit 27,5 % KESt belegt sind, kann ein Kind mit geringen oder keinen weiteren Einkünften zur Regelbesteuerung optieren. Für das Kind kann dadurch ein niedrigerer Steuersatz gelten, was zu einer Rückerstattung der KESt führen kann. Wichtig: Der Kinderabsetzbetrag wird dabei gegengerechnet.

Was sind die Hürden?

Ein Juniordepot ist in Österreich mit erheblichen rechtlichen Auflagen verbunden. Neben der Genehmigungspflicht durch das Gericht (z. B. bei Aktienanlagen) besteht ab einem bestimmten Vermögenswert eine laufende Überwachungspflicht. Das heißt: Regelmäßige Meldungen, potenziell Sachverständigengutachten und juristischer Aufwand für die Eltern. Hinzu kommt, dass die Auslegung je nach Bezirksgericht variieren kann, was die Planung erschwert.

Welche Alternativen gibt es?

Viele Eltern umgehen die juristischen Hürden, indem sie ein Depot auf ihren eigenen Namen führen, das aber gedanklich dem Kind zugeordnet ist. Vorteil: Es ist keine Genehmigung notwendig, keine Gerichtsaufsicht, und das Geld kann später steuerfrei innerhalb der Familie übertragen werden. Nachteil: Solange das Depot auf den Namen der Eltern läuft, gehört es rechtlich auch ihnen, inklusive aller Erträge.

Fazit

Ein Juniordepot ist eine tolle Idee – in der Praxis aber komplizierter als gedacht. Wer es richtig aufsetzen will, muss sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen, Steuerfragen und Behördenprozessen auseinandersetzen. Alternativen wie ein elterlich geführtes Depot mit späterer Schenkung bieten eine praktikablere Lösung. Wichtig ist vor allem: früh anfangen und konsequent sparen.

Wer sich gern näher mit dem Thema befassen will, kann auch unsere Podcastfolge dazu anhören!

Disclaimer / Risikohinweis

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Ein Juniordepot in Österreich kann nur von Erziehungsberechtigten eröffnet werden und unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Wer für ein Kind investieren möchte, muss möglicherweise gerichtliche Genehmigungen einholen, besonders wenn es um riskantere Anlageformen geht. Alternativ kann ein Depot auf den eigenen Namen geführt und später steuerfrei übertragen werden.

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